Berufsbekleidung

Allgemein

Berufskleidung oder Berufsbekleidung ist Arbeitskleidung, die bei der
Ausübung eines Dienstleistungsberufes getragen wird, die entweder den
Schutz des Körpers (daher auch Schutzkleidung) oder aber eine eindeutige
Erkennbarkeit erfordert. In einigen Berufen wird das Tragen von
Arbeitskleidung vorgeschrieben.

Arbeitskleidung ist eine übliche Kleidung eines Berufes, deren Beschaffung
grundsätzliche dem Arbeitnehmer obliegt, der aber nach den Anforderungen
der geschuldeten Arbeit in der Auswahl begrenzt ist. (vgl. Urteil des
Bundesarbeitsgerichts vom 13.02.2003)

Die persönliche Arbeitskleidung bzw. Arbeitsschutzkleidung ist täglicher
Begleiter von Arbeitsbeginn bis Feierabend. Einerseits muss Schutzkleidung
natürlich schützen und für Sicherheit sorgen, andererseits nimmt
Berufsbekleidung Einfluss auf das Wohlgefühl und damit auf die Leistung
ihres Trägers. Eine gute Arbeitskleidung ist funktional und macht alle
Bewegungen spielend mit, dann gehen auch die Aufgaben einfacher von der
Hand.

Arten

Neben Arbeitskleidung in o.g. Sinne wird zwischen Uniformen (z.B. beim
Militär), Dienstkleidung und Amtstracht unterschieden.

Besondere Berufskleidungsstücke sind die Dresscodes der sogenannten
Zunftkleidung (Kluft), die besonders von Männern auf Wanderschaft getragen
werden.

Explizite Schutzkleidung schützt mehr als normale Berufskleidung vor
gefährlichen Einflüssen wie Hitze, Kälte oder Verletzungen. Solche
Funktionskleidung kann auch die Umgebung einer arbeitenden Person
abschirmen, etwa in Operationssälen oder Reinräumen vor Kontamination z.B.
durch menschliche Zellen oder Fasern.

PSA (Persönliche Schutzausrüstung)

Bei extremen Witterungsbedingungen, schlechten Sichtverhältnissen oder
gefährlichen Einflüssen wie Hitze, Funkenflug und starker Spannung kommt
gewöhnliche Berufskleidung schnell an ihre Grenzen. Hier muss besondere
Schutzkleidung sog. PSA (Persönliche Schutzausrüstung) eingesetzt werden,
die strengen Normen unterliegt.

Die PSA Schutzkleidung muss bei gefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten
verwendet werden, um Verletzungen zu vermeiden oder zu minimieren, die
durch andere Maßnahmen nicht verhindert werden können.

Neben technischen (Gefahrmeidung) und organisatorischen Maßnahmen
(Gefahreinwirkung z.B. zeitlich begrenzen) zählen die persönlichen
Maßnahmen (PSA und Unterweisung) zu den klassischen Maßnahmen des
Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit.

Schutzkleidung findet Verwendung zum Beispiel in der Landwirtschaft,
Forstwirtschaft (Forstschutz), bei der Feuerwehr oder im
Katastrophenschutz, in Fertigungsbetrieben (z.B. Chemie) oder in der
Bauwirtschaft. Aber auch in der Freizeit oder beim Sport kann
Schutzkleidung unerlässliche Hilfsmittel darstellen (z.B. Kopfschutz,
Rettungsweste oder Schutzbrille). Schutzkleidung sollte/müsste den
jeweiligen nationalen Normen und Gesetzen entsprechen.

DIN EN 340:2003

Allgemeine Anforderungen an Schutzbekleidung

Die Norm regelt die allgemeinen Erfordernisse für die Ergonomie, Alterung,
Größen und Markierung der Schutzbekleidung. Die Bekleidung muss entwickelt
und hergestellt werden, um dem Benutzer den maximalen Komfort zu bieten.
Die verwendeten Bestandteile und Materialien dürfen keine unerwünschten
Auswirkungen haben, wie z.B. Allergien, Entzündungen oder Verletzungen.
Sämtliche Maßangaben der Tabelle müssen Körpermaße sein.

PSA wird in drei Kategorien unterteilt:

  • Kategorie 1:
    einfache PSA gegen geringes Risiko (z.B. Wetterschutz), hierbei ist
    keine Zertifizierung durch eine externe Stelle nötig und unterliegt
    keinem EG-Qualitätssicherungssystem. (z.B. Handschuh, Sonnenbrille)
  • Kategorie 2:
    Schutz gegen mittleres Risiko (z.B. leichter Hitzeschutz). Diese PSA
    ist durch eine externe Stelle zertifiziert, unterliegt aber keinem
    EG-Qualitätssicherungssystem. (z.B. Gehörschutz, Schutzbrille,
    Schutzhandschuh, Sicherheitsschuh, Schweißerkleidung, Schnittschutzhose
    für Motorsägen, Schutzhelm in der Industrie und Bauhelm)
  • Kategorie 3:
    komplexe PSA gegen hohes Risiko oder tödliche Gefahren (z.B.
    Multifunktionsbekleidung), die durch eine externe Stelle zertifiziert
    werden muss und einem EG-Qualitätssicherungssystem unterliegt. (z.B.
    Atemschutzgerät, Tauchgerät, Absturzsicherung)

Warnschutzkleidung (DIN EN 471)

Warnschutzkleidung wird für Arbeiten im Straßen- und Werksverkehr benötigt,
um schneller und besser gesehen zu werden. Jacken, Westen, Hemden, Mäntel
und Überwürfe müssen als Hintergrundfarbe eine Warnfarbe (warngelb,
warnorange bzw. warnrot) haben. Warnkleidung muss zwei horizontale
Reflexstreifen um den Rumpf mit einem Abstand von 50 mm aufweisen. Der
Abstand zwischen dem Saum des Warnschutz-Kleidungsstücks zur unteren Kante
des unteren Reflexstreifens muss ebenfalls mindestens 50 mm betragen. Eine
Neigung der Reflexstreifen an der Warnkleidung von +/- 20° ist möglich.
Lange Ärmel und Hosenbeine der Warnbekleidung müssen zwei Reflexstreifen
mit einem Abstand von 50 mm aufweisen. Latzhosen und Trägerhosen müssen
zusätzlich einen Reflexstreifen rund um die Taille haben.

Maschinenschutz (DIN EN 510)

Festlegungen für Schutzkleidung für Bereiche, in denen ein Risiko des
Verfangens in beweglichen Teilen besteht. Bei dieser Kleidung handelt es
sich um Schutzkleidung, die das Risiko des Verfangens oder Einziehens durch
bewegliche Teile minimiert, wenn der Träger der Schutzkleidung an oder in
der Nähe von Maschinen oder Geräten mit gefährlichen Bewegungen arbeitet.
Besondere Merkmale der Kleidung sind deshalb: keine von außen zugänglichen
Taschen bei den Jacken, keine genähten Falten, Verschlüsse sind verdeckt
angebracht und die Sicherheitskleidung ist allgemein eng anliegend.



Hitzeschutz (DIN EN 531: Hitzeexponiertes Arbeiten, DIN EN 533:
Hitze und Flammen)

Schutzkleidung, die dieser Norm entspricht, ist für den Schutz der Arbeiter
gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und wenigstens eine Art Hitze
vorgesehen. Ein Prüfkriterium zur Einstufung als Schutzkleidung für
hitzeexponierte Arbeiter ist die begrenzte Flammenausbreitung nach DIN EN
532, analog dem Prüfkriterium der Schweißerschutzkleidung (Code-Buchstabe
A). Die Art der Hitze wird durch die Codes (B bis E) definiert. Neben den
Code-Buchstaben werden bei dieser Schutzkleidung die Leistungsstufen 1 bis
max. 5 angegeben. Je höher die Leistungsstufen, desto höher ist die
jeweilige Schutzwirkung. Erreicht wird die Schutzwirkung der Kleidung durch
ein flammenhemmendes Gewebe in Verbindung mit bestimmten
Verarbeitungsmerkmalen, die durch DIN EN 531 definiert werden.

Einstufungen:

  • Code A1 oder A2: Unterschiedliche Probenahme
  • Code B: Schutzkleidung gegen Konvektive Hitze
  • Code C: Schutzkleidung gegen Strahlungshitze
  • Code D: Schutz vor flüssigen Aluminiumspritzern
  • Code E: Schutz vor flüssigen Eisenspritzern
  • Code F: Schutzkleidung gegen Kontakthitze

Die Norm EN 533 spezifiziert die Anforderungen einer begrenzten
Flammausbreitung des Materials bzw. der Materialkombination der
Schutzbekleidung.

Schweißerkleidung (DIN EN 470-1)

Schweißerkleidung schützt den Träger gegen kleine Metallspritzer, gegen
kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und gegen ultraviolette Strahlung. Die
Schutzkleidung kann geeignet sein für Personen beim Schweißen und
verwandten Verfahren, bei denen die gleiche Art und die gleichen Gefahren
auftreten. Die Schutzwirkung der Schweißerbekleidung wird erzielt durch ein
flammenhemmendes Gewebe in Verbindung mit bestimmten
Verarbeitungsmerkmalen, die durch die DIN EN 470-1 definiert werden. Ein
Prüfkriterium zur Einstufung als Schweißerschutzkleidung ist die begrenzte
Flammenausbreitung. Dabei wird das Brennverhalten des Gewebes nach dem
Auftreffen einer kleinen vertikalen Falmme beurteilt.


Einwegkleidung, Schutzanzüge, Chemikalienschutz (EN 13034)

Die Norm legt die Mindestanforderungen an Chemikalienschutzanzüge zum
begrenzten Einsatz fest. Diese Schutzkleidung bietet dort eingeschränkten
Schutz gegen die Einwirkung von flüssigen Aerosolen, Spray und leichten
Spritzern von Chemikalien. Spezielle Chemikalien müssen vorab getestet
werden.

Kontakt
  • Bernhard Berr e.K.
  • Inh. Jochen Berr
  • Josef-Siller-Straße 12-14
  • 95666 Mitterteich
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