1. Allgemeines

1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2 Unseren VL widersprechende Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich.
1.3 Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.4 Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt. Zusammen mit unserem Vertragspartner werden wir die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
1.5 Vertragssprache ist Deutsch.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich. Im Falle der Nichtverfügbarkeit eines Produktes sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
2.2 Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge, die mit der Ware oder unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen.
2.3 Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2.4 Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern wir die Bestellung des Kunden in Text-form bestätigt haben.
2.5 Wir sind berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist und der Vertragspartner seine Zustimmung zu die-sem Verfahren gegeben hat.

3. Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich in €, netto ohne Mehrwertsteuer und ohne Kosten für Verpackung und Versand.
3.2 Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3 Bei Geschäften mit Unternehmern gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.
3.4 Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich geändert haben oder der Lieferant berechtigterweise seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat.
3.5 Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.
3.6 Unsere Preise sind Einzelpreise und verstehen sich pro Stück bzw. pro Paar.

4. Lieferung und Gefahrtragung

4.1 Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Lieferdaten (Liefertermine und –fristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet ist.
4.3 Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners, und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager oder Werk.
4.4 Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken wie auch das Zeitrisiko auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Bestimmungsort für ihn „frachtfrei“ erfolgt.
4.5 Wir haben das Recht zur Lieferung oder Versendung der Ware in einer oder mehreren Teilpartien.
4.6 Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners. Wir sind berechtigt, den Transport für Rechnung des Vertragspartners zu versichern.
4.7 Wir wählen Verpackungen, Versandart und Versandweg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus. Die Verpackung wird gesondert berechnet.
4.8 Die Versandkosten betragen für unsere Vertragspartner 9,50 € pro Paket bei Paketen bis 31,5 kg. Den Versandkostenpreis bei Paketen über 30 kg erhält unser Vertragspartner auf Anfrage.
4.9 Versand nur innerhalb Deutschlands.

5. Leistungshindernisse

5.1 Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstigen erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
5.2 Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung

6.1 Bei uns kann der Vertragspartner zwischen Vorauskasse, Rechnung und PayPal wählen. Bei Vorauskasse gewähren wir 3% Skonto. Unseren Stammkunden räumen wir das Recht ein, auf Rechnung einzukaufen. Stammkunde ist jeder Kunde, der drei verschiedene Bestellungen bei uns vorgenommen hat.

6.3 Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit ohne Mahnung ein. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale von 5,00 € zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
6.3.1 Bei Bestellungen aus dem Ausland ist keine Zahlung auf Rechnung möglich.
6.4 Bei Verzug sind alle offenstehenden auch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
6.5 Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für rechtzeitige Vor-legung von Schecks haften wir nicht.
6.6 Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder
– mit der Annahme der Ware in Verzug gerät oder
– von ihm zahlungshalber gegebene Schecks oder
– Wechsel nicht eingelöst werden oder
– nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen,
sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist nach unserer Wahl berechtigt,
– vom Vertrag zurückzutreten oder
– Schadensersatz wegen Nichterfüllung
– sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie
– sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen
zu verlangen.
Das gleiche gilt, wenn vorstehend genannte Tatsachen hinsichtlich eines Wechsel- oder Scheckbeteiligten bekannt werden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
7.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass
7.2.1 die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht.
7.2.2 der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und
7.2.3 die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt werden.
7.3 Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab.
7.4 Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns im Voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt.
Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich.
7.5 Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungsabtretungen verpflichtet.
7.6 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Ankündigung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des weiteren berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 30% pauschalisierten Schadensersatz. Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren oder größeren Schaden nach-zuweisen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über den Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des Vertragspartners zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Vertragspartners einzusehen.
7.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.8 Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder der Vertragspartner selbst einen Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens stellt.

8. Produkthaftung

8.1 Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Naturgegebene Toleranzen, z. B. in Farbe, Stärke, Form, Gewicht, Qualität, Design, Lichtechtheit, Farbechtheit, usw. sind unvermeidlich. Muster sind nur als Durchschnittsmuster anzusehen. Viele unserer Produkte sind Verschleißprodukte bzw. für den Einweggebrauch bestimmt. Sie sind dann je nach Beanspruchung durch den Vertragspartner nach dem Ersteinsatz, bei Mehrwegprodukten, je nach Beanspruchung durch den Vertragspartner nach mehrmaliger Benutzung verbraucht.
8.2 Wir weisen darauf hin, dass diese Produkte nur für den gewerblichen bzw. industriellen Gebrauch bestimmt sind und auch nur dort zum Einsatz kommen dürfen. Bei einem anderweitigen Einsatz übernehmen wir keinerlei Haftung für die Eignung dieser Produkte.
8.3 Da wir als Händler keinen Einfluss auf herstellungstechnische Eigenschaften der Produkte haben, können wir keinerlei Produkthaftung übernehmen.
8.4 Abweichungen der Ware von ihrer Beschreibung begründen in keinem Falle Ansprüche des Vertragspartners. Ganz allgemein dienen Beschreibungen und Angaben zu den Produkten nur der Spezifizierung und Kennzeichnung der Ware und sind keine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne. Generell liegt eine Zusicherung von Eigenschaften nur vor, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder Rechnung von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
8.5 Der Vertragspartner ist selbstverantwortlich verpflichtet, nötigenfalls durch Test eine Eignungsbestätigung herbeizuführen bzw. Einsatzzulässigkeit für einen bestimmten Einsatzzweck sicherzustellen. Regressansprüche jeglicher Art sind uns gegenüber ausgeschlossen. Wir sind nach Lieferung nicht verpflichtet, Ware bei nachträglicher Nichteignung oder Nichtzulassung zurückzunehmen.
8.6 Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationen über die von uns vertriebene Ware, insbesondere auf uns bekannte spezifische Gefahren der Produkte. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher Informationen vorliegen. Gegebenenfalls werden wir den Abnehmer umfassend über die Eignung der Produkte informieren.

9. Rückgaberecht / Widerrufsrecht

9.1 Da der Verkauf der angebotenen Ware ausschließlich an Wiederverkäufer und gewerbliche Käufer erfolgt, ist für diese Personengruppen ein Rückgaberecht bzw. ein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen. Im übrigen verweisen wir auf unsere Regelungen zur Gewährleistung unter Punkt 10.

9.2 Bei Rücknahmen erfolgt die Annahme bzw. Gutschrift nur, wenn die Ware sich in wiederverkaufsfähigem Zustand und in unversehrter Originalverpackung befindet.

10. Gewährleistung

10.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Andere nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung uns schriftlich bekanntzugeben. Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
10.2 Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
10.3 Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, so erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
10.4 Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
10.5 Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner fällige Rechnungen nicht bezahlt.
10.6 Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrage berechtigt. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner aufgrund eigener Inan-spruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind.
10.7 Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner befugt, die gerügte Ware an uns auf unsere Kosten zurückzusenden. Soweit die Ware unserem Vertragspartner nicht passt bzw. seinen Vorstellungen nicht entspricht, stellt dies keinen Mangel im Sinne dieser AGB dar.
10.8 War die Mängelrüge ungerechtfertigt und sendet der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 10% des Nettowarenwertes, mindestens aber € 25,00, sowie alle weiteren mit der Rücksendung in Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen.
10.9 Die Gewährleistung ist im unternehmerischen Verkehr auf ein Jahr begrenzt.
10.10 Wir haften in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden unserer Organe und leitenden Angestellten, dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn wir können uns kraft Handelsbrauch davon freizeichnen, der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
10.11 Ein Mitverschulden des Vertragspartners ist diesem anzurechnen.

11. Datenspeicherung

11.1 Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten – soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
11.2 Wir werden sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes, beachten.

12. Schufa

12.1 Unser Vertragspartner willigt ein, dass wir seine Daten, die er uns im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages zur Verfügung stellt, an die SCHUFA Holding AG (nachfolgend SCHUFA) oder eine andere Wirtschaftsauskunftsdatei zum Zwecke der Kreditprüfung übermitteln, um Auskünfte über ihn zu erhalten. Die Einwilligung kann von unserem Vertragspartner für die Zukunft widerrufen werden.
12.2 Wir sind berechtigt, der SCHUFA Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens unseres Vertragspartners zu übermitteln, soweit dies nach dem Bundesdatenschutz-gesetz bzw. nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
12.3 Unser Vertragspartner kann Auskunft bei der SCHUFA über die betreffenden gespeicherten Daten enthalten. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherzentrum Hannover, Postfach 5640, 30056 Hannover.
12.4 Die Adressen anderer Wirtschaftsauskunfteien werden unserem Vertragspartner auf Anfrage gerne mitgeteilt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des Vertragspartners unser Sitz.
13.2 Gerichtsstand ist Tirschenreuth.

14. Anzuwendendes Recht

14.1 UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen keine Anwendung.
14.2 Auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich
das sonst geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

15. Inkrafttreten

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VL.

Mitterteich, 25.11.2007