Gehörschutz

Allgemein

Als Gehörschutz werden alle Arten von Schutzeinrichtungen
bzw. Schutzausrüstung bezeichnet, die das Gehör vor zu lauten Geräuschen
schützen.

In einer Umgebung mit hohem Schallpegel, wie bei der Arbeit in der Nähe von
lauten Maschinen (Flughafen, Straßenbau, Industriemaschinen etc.) ist das
Tragen von Gehörschutz am Arbeitsplatz seit Februar 2006
ab 85 dB(A) vorgeschrieben. Ferner wird auch gefordert, dass von Seiten des
Arbeitgebers ab 80 dB(A) geeigneter Gehörschutz zur
Verfügung steht. Auch bei Musikveranstaltungen aller Art wird dieser
Schalldruckpegel oft bei Weitem überschritten. Bei allen
Veranstaltungsformen gilt die EU-Richtlinie für die Arbeitnehmer, die DIN
15905-5 für die zulässigen Lautstärken, denen das Publikum ausgesetzt
werden darf und der Rat, den Gehörschutz selbst in die
Hand zu nehmen.

Wissenswertes über die neue Richtlinie

In der neuen EG-Lärmrichtlinie werden die Grenzwerte um 5dB(A) reduziert,
d.h. zusätzliche Personen müssen mit Gehörschutz
ausgestattet werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arbeitgeber ab
einer Lautstärke von 80dB(A) Gehörschutzprodukte zur
Verfügung stellen muss. Ab 85dB(A) ist das Tragen von Gehörschutz zwingend vorgeschrieben. Bei einer konstanten
Belastung mit 80dB(A), die beispielsweise an vielen großen Kreuzungen in
Städten erreicht wird, ist eine Beeinträchtigung des Hörvermögens
realistisch. Hörschäden sind irreparabel! Der Dämmwert des Gehörschutzes ist so zu wählen, dass der Lärmpegel am Ohr
durch den SNR-Wert auf unter die kritische Grenze von 80dB(A) reduziert
wird.

Mögliche Einsatzgebiete

Flughäfen, Bergwerke, Schiffsmaschinenräume, pneumatische Bohrer,
Forstmaschinen, Lademaschinen, Betonindustrie, Textilindustrie,
Schmiedewerkstätten, Straßenarbeiten, Niethämmer, schwere Traktoren,
Klempnereien, allgemeiner Werkstattlärm, Elektrohandwerkzeuge

Musizieren mit lauten Instrumenten, auf Reisen in lauten Verkehrsmitteln,
schlafstörende Umweltgeräusche, Silvesterböller, Karneval, Schießsport,
Motorsportveranstaltungen

SNR-Wert

Die nach einer Prüfnorm für den Arbeitsschutz zugelassenen Gehörschützer werden immer mit Angaben zu ihrem
Dämmverhalten (HML-Wert) auf den Markt gebracht. Zum vereinfachten
Vergleich verschiedener Produkte ist u.a. ein SNR-Wert (in dB) auf Gehörschutzartikeln angegeben. Dieser gemittelte Dämmwert
über den relevanten Frequenzbereich erlaubt allerdings nur eine
Orientierung. Zustand und Verwendung eines Gehörschutzes
haben entscheidenden Einfluss auf dessen Wirkung im Einzelfall.

Gehörschutzarten

Kapselgehörschutz

Bei kurzzeitigem Gebrauch (z.B. im Gebäudebau) verwendet man meistens einenKapselgehörschutz. Bei einem Kapselgehörschutz handelt es sich um geschlossene
kopfhörerähnliche, ohrumschließende Kapseln, die leicht und jederzeit
angelegt und wieder abgenommen werden können. Das Ohr wird komplett von
einer Hartkunststoffschale umschlossen, die an der Berührungsstelle
gepolstert und ansonsten mit schalldämmendem und polsterndem Schaumstoff
ausgekleidet ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, Lautsprecher in den Kapselgehörschutz einzubauen, sodass Anweisungen und
andere Mitteilungen (z.B. Funkgerät) trotz Gehörschutz und
Außengeräuschen verstanden werden können. Es ist ebenso möglich, direkt an
der Außenseite der Gehörschutzkapsel ein Mikrofon
anzubauen, welches die Umgebungsgeräusche aufnimmt, über einen kleinen
Verstärker verarbeitet und im Inneren der Kapsel über einen kleinen
Lautsprecher abgibt.

Vorgefertigte Gehörschutzstöpsel

Vorgefertigte Gehörschutzstöpsel werden auch als Ohrenstöpsel oder Ohrstöpsel bezeichnet.

Rechtlich werden

  • Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel zum
    einmaligen Gebrauch
  • Fertig geformte Gehörschutzstöpsel zum einmaligen
    Gebrauch
  • Fertig geformte Gehörschutzstöpsel zum mehrmaligen
    Gebrauch

unterschieden.

Es gibt Ausführungen von Gehörstöpseln aus wachsgetränkter
Wolle, Silikon, Schaumstoff oder weichem Kunststoff (weiche
Lamellen-Bauform). Die Wachskugeln werden durch Kneten weich gemacht, grob
vorgeformt und dann direkt in den Gehörgang gesteckt. Diese Art von Gehörschutz verformt sich leicht beim Einsetzen und
Herausnehmen. Die Reinigung gestaltet sich als recht schwierig und ist in
der Regel nicht möglich. Schaumstoff-Ohrenstöpsel werden
zunächst zusammengerollt und dann in den Gehörgang eingeführt, wo sie sich
ausdehnen. Die Kunststoff-Ohrstöpsel sind fertig geformt
und müssen nur in den Gehörgang eingeführt werden. Die Ohrenstöpsel können mit einem Trageband oder einem
Kunststoffbügel verbunden werden (Bügelgehörschutz),
dadurch entsteht nur ein geringes Druckgefühl im Gehörgang und sie können
leicht eingesetzt werden (Anwendungsgebiete wie bei Kapselgehörschutz).

Ohrenstöpsel
sind vergleichsweise kostengünstig und deshalb für den unregelmäßigen
Gebrauch gut geeignet. Gehörschutzstöpsel sind jedoch
nicht sehr langlebig. Speziell die Ausführungen aus Schaumstoff und Wachs
sind rasch verunreinigt und sollten somit nicht lange benutzt werden. Des
Weiteren verliert der Schaumstoff der Ohrenstöpsel mit der
Zeit seine Fähigkeit, sich nach dem Zusammenrollen wieder ausreichend
auszudehnen, um den Gehörgang abzudichten.

Kontakt
  • Bernhard Berr e.K.
  • Inh. Jochen Berr
  • Josef-Siller-Straße 12-14
  • 95666 Mitterteich
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